Info

Allgemeines

Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel 45 min.

Die Praxis ist eine Wahlpraxis aller Kassen.

 



Ärztliche Verordnung

Bevor Sie das erste Mal zur Physiotherapie kommen, spätestens aber beim zweiten Mal, müssen Sie  sich von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt (z.b. Orthopäde) einen Verordnungsschein zur

Physiotherapie verschreiben lassen.

 

Auf der Verordnung steht üblicherweise folgender Text:

 

„Physiotherapie

bzw. Heilgymnastik und Massage“

 

Zeitangabe ist nicht notwendig.

 

Dieser Verordnungsschein gehört dann noch bewilligt. Bei immobilen Patienten bzw. bei weiteren Verordnungen -falls notwendig - übernehmen wir gerne für Sie die Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse. Dies ist ein kleines kostenloses und unverbindliches Service von PhysioLOGIC. 

Hausbesuche

Sollten Hausbesuche (bei Immobilität) erforderlich sein, ist dies ebenfalls vom Arzt zu begründen

und mit „Hausbesuch erforderlich“ zu

vermerken!

Zahlung und Rückerstattung

Nach Beendigung einer Therapieserie bekommen Sie von uns eine Honorarnote ausgestellt.

Nachdem Sie die Rechnung bezahlt haben, können Sie diese mit der bewilligten Verordnung bei

Ihrem Sozialversicherungsträger (Krankenkasse) einreichen und bekommen einen Teil des Betrags zurückerstattet.

 

Bitte Informieren Sie sich über den genauen Rückerstattungsbetrag bei Ihrer Krankenkasse.