Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel 45 min.
Die Praxis ist eine Wahlpraxis aller Kassen.
Bevor Sie das erste Mal zur Physiotherapie kommen, spätestens aber beim zweiten Mal, müssen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt (z.b. Orthopäde) einen Verordnungsschein zur
Physiotherapie verschreiben lassen.
Auf der Verordnung steht üblicherweise folgender Text:
„Physiotherapie
bzw. Heilgymnastik und Massage“
Zeitangabe ist nicht notwendig.
Dieser Verordnungsschein gehört dann noch bewilligt. Bei immobilen Patienten bzw. bei weiteren Verordnungen -falls notwendig - übernehmen wir gerne für Sie die Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse. Dies ist ein kleines kostenloses und unverbindliches Service von PhysioLOGIC.
Sollten Hausbesuche (bei Immobilität) erforderlich sein, ist dies ebenfalls vom Arzt zu begründen
und mit „Hausbesuch erforderlich“ zu
vermerken!
Nach Beendigung einer Therapieserie bekommen Sie von uns eine Honorarnote ausgestellt.
Nachdem Sie die Rechnung bezahlt haben, können Sie diese mit der bewilligten Verordnung bei
Ihrem Sozialversicherungsträger (Krankenkasse) einreichen und bekommen einen Teil des Betrags zurückerstattet.
Bitte Informieren Sie sich über den genauen Rückerstattungsbetrag bei Ihrer Krankenkasse.